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Online verfügbar

Erstgespräch

Sie erzählen. Wir hören zu. 30 Minuten können Ihren Weg als Unternehmer:In spürbar verändern.

30 Min.Telefon oder Videokonferenz

Beschreibung

Ihr erster Schritt auf dem GemeinsamBesserMachen-Weg. Sind Sie bereit loszulaufen? Wir hören aktiv zu. Beide investieren das wertvollste Gut - unsere Zeit. Unser gemeinsamer Weg beginnt mit einem 30 minütigen Telefonat oder einer Videokonferenz. Wenn Sie Familienunternehmer:In sind, dann ist SHP Advisors Ihr erster Ansprechpartner den zu Ihnen passenden Berater, Coach, Facilitator oder Mediator zu finden. Wie geht es nach dem kostenlosen Erstgespräch weiter? Wenn wir am Ende des 30 minütigen Erstgesprächs beide mehr voneinander wissen möchten, dann treffen wir uns zu einem persönlichen GehSpräch. Genau, wir setzen den begonnenen Austausch bei einem 60 minütigen Spaziergang fort. Im Großraum München treffen wir uns i.d.R. auf halben Weg, andernfalls treffen wir eine für beide Seiten passende Vereinbarung. Diese Stunde ist wichtig - wir interviewen Sie genauso wie Sie uns. Wir suchen den passenden Weggefährten, nicht einfach nur einen weiteren Mandanten. In unserem vertiefenden GehSpräch wird es um die konkreten Herausforderungen gehen, die Sie jetzt gemeinsam besser machen wollen. Wir sind bereit zuzuhören. Finden wir heraus ob wir den Weg gemeinsam zu Ende gehen wollen.


Umbuchung & Kündigung

Der Abschluss dieser Verschwiegenheitserklärung ist Voraussetzung für die Buchung des Erstgesprächs, weil wir Ihre Privatsphäre respektieren und schützen möchten. Mit Buchung des Termins gilt diese Verschwiegenheitserklärung als von den Teilnehmenden akzeptiert. Der Abschluss dieser Verschwiegenheitserklärung ist Voraussetzung für die Durchführung des Erstgesprächs. Unternehmens-, Familien- und Privatinformationen aus dem Erstgespräch werden streng vertraulich behandelt und dürfen nur nach besonderer und schriftlicher Gestattung durch den oder die Informationsgeber:in und nur nach Maßgabe dieser Vereinbarung – egal in welcher Form – an Dritte mitgeteilt werden. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen. Hierzu zählen vor allem Familieninformationen, Präsentationen, Unternehmenskonzepte und Geschäftsmodelle, Geschäfts- und Planungsdaten sowie daraus gewonnene und ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse und ausgetauschtes Know-how. Unerheblich ist, ob Dokumente oder andere Trägermedien von Teilnehmer:Innen oder anderen erstellt wurden. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt des Erstgesprächs bereits öffentlich bekannt war. Alle Gesprächspartner verpflichtet sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Kontaktangaben

Transformation und Innovation in Familienunternehmen (TRIFAM) Hohenzollernstraße 102, Munich, Germany


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